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Update RSV Prophylaxe

 

Im Juli 2024 hat die STIKO eine neue Empfehlung ausgesprochen.

 

Das respiratorische Synzytial-Virus (RSV)kann vor allem bei Kleinkindern zu ernsthaften Atemwegserkrankungen führen.Besonders gefährdet für schwere Verläufe sind Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren.

Die Symptome können von leichten Erkältungsanzeichen bis hin zu schweren Atembeschwerden reichen. Jährlich werden 10.000 – 20.000 Kinder in Deutschland aufgrund von RSV-Infektionen im Krankenhaus behandelt.

Bislang wurden besonders gefährdete Babys und Säuglinge (zum Beispiel sehr frühgeborene Kinder, Babys mit angeborenen Lungenerkrankungen u.ä.) mit einer passiven Immunisierung gegen eine Infektion mit dem RS-Virus geschützt.

Nun steht eine weitere Art der RSV-Prophylaxe zur Verfügung, die allen Babys empfohlen wird. Es handelt sich hierbei um einen monoklonalen Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RS-Viren bietet. Der Wirkstoff heißt ‚Nirsevimab‘, der Handelsname ist Beyfortus.

 

Wie läuft die Immunisierung ab?

 

Das Baby erhält eine Spritze in den Oberschenkelmuskel (analog zu einer Impfung). Weil diese Spritze Antikörper gegen das RS-Virus beinhaltet, besteht ein sofortiger Immunschutz. Man spricht deshalb auch von einer passiven Immunisierung und nicht von einer Impfung (denn das Baby bildet keine eigenen Antikörper).

 

Wie wirksam ist die Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus)?

Studien zeigen, dass die Gabe des monoklonalen Antikörpers das Risiko für Säuglinge vor ihrem 1. Geburtstag, an einer schweren RSV-Infektion zu erkranken, um ca80 % senkt. Die Schutzdauer ist kürzer als bei einer herkömmlichen Impfung und beträgt ca6 Monate. Dennoch ist die einmalige Gabe pro RSV-Saison ausreichend.

 

Wann soll die Prophylaxe durchgeführt werden?

 

Für Babys, die während der RSV-Saison geboren werden (Oktober – März), wird die Gabe bereits zur U2 oder U3 empfohlen. Babys, die zwischen April und September geboren werden, sollten die Prophylaxe zu Beginn der RSV-Saison erhalten, also Anfang Oktober.

 

Wieviel Impfdosen und wieviel Impfstoff erhält mein Baby?

 

Es stehen Spritzen mit 50 mg und 100 mg zur Verfügung. Babys unter 5 kg Körpergewicht erhalten 50 mg, Kinder die mehr als 5 kg wiegen, sollten 100 mg erhalten.

Die Gabe von Nirsevimab (Beyfortus) kann zeitgleich mit den anderen von der STIKO empfohlenen Impfungen erfolgen

 

Sollen Babys, deren Mütter in der Schangerschaft geimpft wurden, auch eine RSV Prohphylaxe erhalten?

 

Wenn eine Schwangere rechtzeitig geimpft wurde, besteht ab dem Zeitpunkt der Geburt ein ca. 6-monatiger Schutz. Sollte die RSV-Saison darüber hinaus anhalten, kann eine weitere Immunisierung des Kindes günstig sein. Die Stiko äußert sich hierzu nicht deutlicher.

 

Sollen Kinder auch im 2. Lebensjahr geimpft werden?

 

Risikokinder sollten auch im 2. Lebensjahr geimpft werden. In der Leitlinie zur RSV-Prophylaxe sind die entsprechenden PatientInnengruppen dezidiert aufgelistet. Bei allen gesunden Kindern geht man im 2. Lebensjahr davon aus, dass eine Sensibilisierung mit dem RS-Virus bereits stattgefunden hat und deshalb Krankeitsverläufe deutlich milder sind, eine Prophylaxe somit nicht mehr nötig ist.

 

Warum gibt es noch keinen Impfstoff?

 

Aktuell werden mehr und mehr Impfdosen geliefert. Weil immer noch kleinere Lieferengpässe bestehen, sollen erst Hochrisikokinder und junge Säuglinge geimpft werden. Es soll aber genug Impfstoff für alle Kinder geben. Aktuell macht es am meisten Sinn, mit der kinderärztlichen Praxis und den Apotheken in Kontakt zu bleiben und immer wieder nachzufragen, wie der aktuelle Stand ist. Viele Apotheken führen auch Wartelisten.

 

Bezahlt meine gesetzliche Krankenkasse die Gabe von Beyfortus?

 

Grundsätzlich bezahlen (fast) alle gesetzlichen Krankenkassen die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Wenn neue Empfehlungen ausgesprochen werden, wie aktuell mit der RSV-Prophylaxe, dauert es manchmal ein paar Monate, bis die flächendeckende Kostenübernahme sauber geregelt ist. Bei der RSV-Prophylaxe handelt es sich jedoch streng genommen nicht um eine Impfung, weshalb die Kostenübernahme nicht durch die Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt werden kann.

Es macht deshalb Sinn, direkt mit den Krankenkassen in Kontakt zu treten. Häufig reicht es, ein Privatrezept und die Quittung aus der Apotheke bei der Krankenkasse einzureichen, sodass dann eine Erstattung durchgeführt werden kann.

 

 

 

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